Willkommen bei der Gruppe Bern
Für alle, die Finnland schon genau so fasziniert wie uns oder einfach mehr über Land und Leute erfahren möchten organisieren Veranstaltungen wie Konzerte, Lesungen, Vorträge, Ausstellungen, finnisches Theater, Ausflüge, Besichtigungen oder gesellige Anlässe, bei denen man sich kennenlernen und austauschen kann.
Hast du Fragen, Ideen oder Anregungen zum SVFF oder zu Finnland allgemein oder möchtest du Mitglied unseres Vereins werden? Melde dich bei uns!
E-Mail: bern@svff.ch
Wir sind für euch da!

Aulikki Bläsi-Hakala / Seminaaritoimikunta SKS
Sveitsin suomenkielinen seminaari

SVFF Bern
Herbstwanderung
Treffpunkt 09:45 Gymnasium Seeland-Biel. Anmeldungen bis 12.10. an bern@svff.ch. Die Wanderung findet mit mindestens 5 Teilnehmern statt. Dauer ca 2.5h.

SVFF Basel
Pesäpallon Mitalikahvit/Medaillenkaffee
Tervetuloa juhlimaan pesäpallon tuplahopeajuhlia! Naisten joukkue voitti World Cupissa hopeaa, ja Baselin Punaset saavuttivat Sveitsin liigassa hopeasijan. Tule mukaan nauttimaan mitalikahveista ja onnittelemaan voittajia! Willkommen zur Feier der doppelten Silbermedaille im Baseball! Das Frauen-Team gewann Silber im World Cup und die Baselin Punaset holten Silber in der Schweizer Liga. Kommen Sie vorbei, um mit uns Medaillenkaffee zu geniessen und die Gewinner zu beglückwünschen!

SVFF Bern
Herbstmärit
Möchtest du gerne am Märit dabei sein und einen Tisch reservieren? Anmeldungen: bern@svff.ch bis 31.10.2023

SVFF Basel
Buch Baselissa esiintyy kirjailija Pirkko Saisio
Buch Baselissa esiintyy kirjailija Pirkko Saisio. Tarkempi info www.buchbasel.ch Schriftstellerin Pirkko Saisio in Buch Basel. Genauere Info www.buchbasel.ch

SVFF Bern
Doppel-Lesung
Mirja Lanz - Sie flogen nachts & Helena Väisänen - Kellon tarkkuudella. Kostenloser Eintritt: Kollekte. Anschliessend Apero.

SVFF Basel
Traditioneller finnischer Weihnachtsmarkt in Basel

SVFF Zürich und Kultur
Doppellesung Mirja Lanz und Helena Väisänen
Mirja Lanz - Sie flogen nachts & Helena Väisänen - Kellon tarkkuudella. Die Lesung ist zweisprachig. Beat Hüppin (Antium Verlag) ist als Übersetzer dabei. Kostenloser Eintritt: Kollekte. Anschliessend Apero.

SVFF Basel
Baselin suomalainen joulukirkko
Pappina Markku Happonen, kanttorina Niina Simone-Kivelä. Lopuksi yhteislaulua, glögiä ja pipareita, tervetuloa :)

SVFF Basel
Finnischer Unabhängigkeitsapero in Basel

SVFF Bern
Pikkujoulu – Skandinavisches Weihnachtsessen
16:00 Sternemärit - 18:00 Restaurant Pusterum - Wichteln!

SVFF Luzern
20 Jahre Venite Weihnachtsforum Luzern
Es freut uns, dass wir auch dieses Jahr wieder am internationalen Weihnachtsforum "Venite" vertreten sind. Venite feiert das 20-jährige Jubiläum. Besucht uns vom 14. bis 17. Dezember 2023 auf dem Kapellplatz und geniesst mit uns den feinen Lachs, welcher vor Ort geräukt wird, oder ein Glöggi mit oder ohne Schuss und vieles mehr. Weitere Informationen folgen in Kürze.
Durch Ihre Mitgliedschaft machen Sie unsere Aktivitäten erst möglich. Unterstützen Sie uns und treten Sie ein. Wir heissen Sie in unserer Vereinigung der Freunde Finnlands herzlich willkommen.
Mitglied der Schweizerischen Vereinigung der Freunde Finnlands SVFF kann jede natürliche Person oder jede juristische Person werden, die bereit ist, die Ziele der SVFF anzuerkennen und zu fördern.
Als Mitglied unserer Vereinigung kommen sie in den Genuss zahlreicher attraktiver Leistungen:
- Kulturelle und gesellschaftliche Anlässe in der ganzen Schweiz
- Regelmässige Aktivitäten: Finnischer Volkstanz, Finnische Chöre, Pesäpallo, usw.
- Kinderspielgruppen, Finnische Sprachschulen (Suomi-Koulu)
- Finnisch-Unterricht für Erwachsene
- Aktuelle Informationen über Finnland durch unsere Publikationen
- Abonnement Finnland Magazin, erscheint zweimal jährlich (Einzelpreis Fr. 10.00)
- Nutzung unserer Fennica Bibliothek und Mediathek, eingegliedert in die Zentralbibliothek Zürich
- Mitgliederrabatt auf Fährüberfahrten, z.B. bei Finnlines
- Preisermässigungen für gewissse Konzerte oder Produkte
- Unsere Stiftung für Studienbeiträge ermöglicht kurze Studienaufenthalt
Durch ihre Mitgliedschaft fördern sie unsere Aktivitäten und tragen dazu bei, Finnland und die finnische Kultur in der Schweiz bekannter zu machen. Die Statuten beinhalten weitere Informationen für zukünftige Mitglieder.
Bei Fragen, Anregungen oder Interesse an einer Mitgliedschaft kontaktieren Sie bitte:
Schweizerische Vereinigung der Freunde Finnlands
Mira Nieminen
Michael Vonlanthen
E-Mail: bern@svff.ch
Social Media Links
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Folgt uns und interagiert mit uns auf Instagram: svffbern
Kontakt: Nathalie Althaus
Statuten der Schweizerischen Vereinigung der Freunde Finnlands (SVFF) Gruppe Bern
1. Name, Sitz, Zweck und Haftung
Art. 1
Mit Namen „SVFF Gruppe Bern“ (nachfolgend: Gruppe Bern) besteht seit 1948 eine regionale Gruppe der Schweizerischen Vereinigung der Freunde Finnlands (SVFF) mit Sitz in Bern.
Art. 2
Die „Gruppe Bern“ ist ein selbständiger, konfessionell und politisch neutraler Verein im Sinne von Art. 60 ff. des ZGB.
Art. 3
Der Verein hat die Pflege und Förderung der kulturellen und freundschaflichen Beziehungen zwischen Finnland und der Schweiz zum Ziel.
Art. 4
Zur Verwirklichung dieser Ziele erfüllt der Verein folgende Aufgaben:
a. Organisation von gesellschaftlichen und kulturellen Anlässen
b. Verbreitung von Informationen über Finnland
c. Sicherstellung der Verbindung zwischen Interessierten und dem Verein über ein Sekretariat als Kontaktstelle
d. Förderung von Aktivitäten im kulturellen, sportlichen und gesellschaftlichen Bereich sowie im Jugendaustausch zwischen Finnland und der Schweiz. Zu diesem Zweck wird eine vertiefte Zusammenarbeit mit der SYS in Finnland angestrebt
Art. 5
1 Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur dessen Vermögen. Eine Nachschusspflicht der Mitglieder besteht nicht.
2 Die „Gruppe Bern“ unterstützt die Sektion „SVFF Gruppe Bern Sport“ finanziell. Die „Gruppe Bern“ verpflichtet sich, den von der Hauptversammlung für die Sektion „SVFF Gruppe Bern Sport“ genehmigte Betrag (vgl. Art. 14 Bst. d) der Sektion „SVFF Gruppe Bern Sport“ auszurichten, soweit dieser die effektiven Aufwendungen der Sektion „SVFF Gruppe Bern Sport“ nicht übersteigt.
2. Mitgliedschaft / Mitgliederbeiträge / Ehrenmitglieder
Art. 6
Die Mitgliedschaft in der „Gruppe Bern“ steht allen natürlichen Personen (Einzel- und Familienmitgliedern) sowie allen juristischen Personen (Gönner und Kollektivmitgliedern) offen, die sich der Zweckbestimmung des Vereins verbunden fühlen.
Art. 7
Beitrittsgesuche sind schriftlich dem Vorstand einzureichen. Dieser entscheidet über die Aufnahme. Gegen eine Ablehnung kann innert Monatsfrist beim Zentralvorstand Rekurs eingelegt werden.
Art. 8
Der Austritt kann jederzeit schriftlich beim Vorstand erfolgen. Die Austrittserklärung entbindet nicht von der Zahlungspflicht des vollen Jahresbeitrages für das laufende Vereinsjahr.
Art. 9
Über den Ausschluss von Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Ausgeschlossen wird, wer dem Zweck des Vereins zuwiderhandelt, die Statuten missachtet oder den Jahresbeitrag – nach zweimaliger Mahnung – nicht entrichtet. Gegen einen Ausschluss kann innert Monatsfrist schriftlich an den Zentralvorstand rekurriert werden. Während des Rekurses ruhen die Mitgliedschaftsrechte.
Art. 10
Art und Höhe der Mitgliederbeiträge werden in einem Beitragsreglement festgelegt, das integrierter Bestandteil der vorliegenden Statuten bildet.
Art. 11
Der Vorstand kann Mitglieder und Gönner, die sich in besonderer Weise verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen. Sie sind von der Beitragspflicht entbunden.
3. Organisation
Art. 12
Die Organe der „Gruppe Bern“ sind:
a. die Hauptversammlung als oberstes Vereinsorgan
b. der Vorstand
c. die Rechnungsrevisoren
Art. 13
Das Vereinsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
4. Hauptversammlung
Art. 14
Die ordentliche Hauptversammlung wird alljährlich im ersten Quartal einberufen, spätestens jedoch einen Monat vor der Delegiertenversammlung und besitzt folgende Kompetenzen:
a. Abnahme der Jahresberichte und Jahresrechnung sowie des Revisorenberichtes
b. Genehmigung des Jahresprogrammes
c. Genehmigung des Budgets und der Mitgliederbeiträge
d. Genehmigung des Beitrags an die Sektion „SVFF Gruppe Bern Sport“
e. Änderung der Statuten
f. Wahl des Präsidenten, des Vorstands, der Revisoren und der Delegierten
g. Auflösung der „Gruppe Bern“
h. Entscheide über Anträge aus dem Kreise der Mitglieder und des Vorstands.
Art. 15
1 Folgende Bedingungen gelten für die Hauptversammlung:
a. Jede statutengemäss einberufene Hauptversammlung ist beschlussfähig
b. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder und der durch schriftliche Vollmacht vertretenen Mitglieder gefasst (vorbehalten Art. 22 und 23).
c. Die Einladung zur Hauptversammlung hat mindestens zwanzig Tage im Voraus schriftlich zu erfolgen, unter Bekanntgabe der Traktanden.
d. Anträge aus dem Kreis der Mitglieder sind mindestens 10 Tage vor der Hauptversammlung schriftlich beim Vorstand einzureichen.
2 Anlässlich von Wahlen und Abstimmungen verfügen:
a. Alle anwesenden Einzelmitglieder, die durch schriftliche Vollmacht vertretenen Mitglieder und juristische Personen über je eine Stimme, wobei Anwesende höchstens zwei Stimmen abgeben können.
b. bei Familienmitgliedern beide erwachsene Partner über je eine Stimme.
Art. 16
Eine ausserordentliche Hauptversammlung findet statt:
a. zur Auflösung des Vereins
b. auf Antrag des Vorstands
c. auf schriftliches Begehren eines Fünftels der Mitglieder der „Gruppe Bern“, unter Nennung der Gründe.
5. Vorstand / erweiterter Vorstand
Art. 17
1 Der Vorstand besteht aus:
a. Präsident/in
b. Vizepräsident/in
c. Kassier/in
d. Aktuar/in
e. ein bis drei Beisitzer/innen
2 Die Amtsdauer beträgt jeweils zwei Jahre mit Wiederwählbarkeit.
Art. 18
Im erweiterten Vorstand, gewählt für eine Amtsdauer von zwei Jahren, haben je ein Delegierter/eine Delegierte als Vertreter der Sektion „SVFF Gruppe Bern Sport“, der kulturellen Gruppen sowie der Suomi Koulu und des Kulturförderungsausschusses (KFA) Einsitz.
Art. 19
1 Aufgaben des Vorstands:
a. Führung der laufenden Geschäfte des Vereins
b. Organisation von Veranstaltungen
c. Zusammenarbeit mit dem Zentralvorstand, der Sektion „SVFF Gruppe Bern Sport“ und den anderen Gruppen
d. Verfassen des Jahresberichts und Erstellen der Jahresrechnung
e. Einberufung der jährlichen Hauptversammlung
2 Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn der/die Präsident/in oder der/die Vizepräsident/in sowie gesamthaft mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Bei Stimmengleichheit hat der/die Vorsitzende den Stichentscheid.
3 Unterschriftsberechtigt sind der/die Präsident/in oder Vizepräsident/in je kollektiv mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Für die Normalkorrespondenz genügt die Einzelunterschrift des zuständigen Vorstandsmitgliedes.
Art. 20
Aufgaben des erweiterten Vorstandes:
a. Sie sind Bindeglieder zwischen der SVFF – Gruppe Bern un der Sektion „SVFF Gruppe Bern Sport“, den angegliederten kulturellen Gruppen, dem KFA sowie der Suomi Koulu und vertreten deren Interessen und sind stimmberechtigt
b. Mithilfe bei der Organisation von Anlässen
c. Verfassen je eines Jahresberichts
6. Rechnungsrevisoren
Art. 21
Die Amtsdauer der Rechnungsrevisoren beträgt zwei Jahre mit Wiederwählbarkeit. Sie haben die vom Kassier erstellte Rechnung sowie den Vermögensstand zuhanden der Hauptversammlung zu prüfen und verfassen den Revisorenbericht. Sie haben jederzeit das Kontrollrecht.
Statutenänderungen / Auflösung des Vereins
Art. 22
Statutenänderungen können von der Hauptversammlung mit Zweidrittelsmehrheit der anwesenden Mitglieder und der durch schriftliche Vollmacht vertretenen Mitglieder vorgenommen werden. Für Änderungen im Beitragsreglement gilt das einfache Mehr.
Art. 23
Die Auflösung des Vereins kann von der Hauptversammlung nur an einer hierzu besonders einberufenen ausserordentlichen Hauptversammlung mit Dreiviertelsmehrheit der anwesenden Mitglieder und der durch schriftliche Vollmacht vertretenen Mitglieder beschlossen werden. Das verbleibende Vereinsvermögen fällt der Zentralvereinigung SVFF zu.
7. Schlussbestimmungen
Art. 24
Die formal bereinigten Statuten treten nach Genehmigung durch die Hauptversammlung in Kraft und ersetzen diejenigen vom 24. Februar 1998. Beschlossen durch die Hauptversammlung am 13. März 2013
Die Präsidentin: Mirjam Gerber
Der Kassier: Marco Baloun
Zur Kenntnisnahme an den Zentralvorstand in Anlehnung an Art. 2 der Statuten des Zentralvorstandes mit dem Vermerk, dass die vorstehenden Statuten lediglich formal bereinigt und rechtliche Widersprüche der einzelnen Artikel zueinander berichtigt wurden.
Genehmigt durch den Zentralvorstand am 27. März 2014
Beitragsreglement der SVFF Gruppe Bern
Art. 1
Dieses Beitragsreglement setzt die Art und Höhe der Mitgliederbeiträge fest und bildet einen integrierten Bestandteil der Statuten der Gruppe Bern.
Art. 2
Änderungen dieses Reglements erfolgen durch die Hauptversammlung mit einfachem Mehr der anwesenden Mitglieder und der durch schriftliche Vollmacht vertretenen Mitglieder.
Art. 3
Die Jahresbeiträge wurden durch die Hauptversammlung am 17. März 2010 wie folgt festgelegt:
a. Familienmitglieder Fr. 70.–
b. Einzelmitglieder Fr. 50.–
c. Kollektivmitglieder Fr. 200.–
Dieses Beitragsreglement ist durch die Hauptversammlung vom 13. März 2013 genehmigt worden und tritt sofort in Kraft.
Die Präsidentin: Mirjam Gerber
Der Kassier: Marco Baloun
Die Gruppe Bern Sport trifft sich meistens am Dienstagabend zum gemeinsamen Badminton oder besser bekannt Badfinton spielen. Neben leidenschaftlichen Spielzügen kommen Humor und Spass sicher nicht zu kurz! Fragen oder Anregungen nimmt unser Verantwortlicher Sport gerne unter sport.bern@svff.ch entgegen.
Spielplan Badfinton 2023
Lageplan

